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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Ausstellende des Stoff KREATIV Marktes in Suhr

Stand: 1. November 2025
Geltungsbereich: Schweiz

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1 Veranstalter: Der Markt wird veranstaltet vom Stoff KREATIV Markt und ist ein Kreativ-Markt rund um Textiles Arbeiten, Stoffe, Nähzubehör, Wolle und artverwandte Produkte.

1.2 Anmeldung: Deine Anmeldung erfolgt über das Formular auf unserer Webseite. Wir prüfen jede Anmeldung, um ein möglichst vielfältiges Angebot zu gewährleisten. Die Zusage für einen Standplatz erfolgt danach schriftlich per E-Mail zusammen mit der Rechnung mit der Standgebühr.

Im Falle einer Absage erhältst du ebenfalls eine E-Mail von uns.

1.3 Verbindlichkeit: Die Buchung wird mit dem Eingang der Standgebühr von CHF 260.00 auf unserem Konto verbindlich. Nach Zahlungseingang erfolgt sofort eine Nennung deines Standes auf der Webseite des Veranstalters.

1.4 Standplatzvergabe: Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Standplätze nach eigenem Ermessen zuzuweisen, um ein ausgewogenes Marktbild zu gewährleisten.

2. Standgebühren und Leistungen

2.1 Zahlungsziel: Die Standgebühr ist 14 Tage nach Erhalt unserer schriftlichen Zusage fällig.

2.2 Inkludierte Leistungen (CHF 295.00):

  • Dir steht eine Verkaufsparzelle von 12,25 m² (350 cm x 350 cm) zur Verfügung.

  • Standard-Ausstattung: Drei Verkaufstische (170 cm) in U-Form und ein Schneidetisch (170 cm).

  • Infrastruktur: Der Raum ist sehr hell, die Veranstaltung ist indoor (trocken). Kostenlose Stromanschlüsse sind genügend vorhanden. Du musst jedoch eine eigene Kabelrolle und Verlängerungskabel mitbringen.

  • Anreise: Garage/genügend Parkplätze stehen zur Verfügung.

  • Atmosphäre: Wir bieten eine gemeinsame Eröffnung mit Kaffee und Gipfel sowie ein freundliches Team.

2.3 Transparenz: Bei einem allfälligen Überschuss des Marktes passen wir die Standkosten für den nächsten Markt entsprechend an.

3. Rücktritt und Stornierung

3.1 Stornierungsfristen und Kosten:

  • Bis 8 Wochen vor Event-Datum: 100 % Rückerstattung der bezahlten Standgebühr.

  • Bis 4 Wochen vor Event-Datum: 50 % Rückerstattung der bezahlten Standgebühr.

  • Unter 4 Wochen vor Event-Datum: Keine Rückerstattung, es sei denn, du findest selbst einen Ersatz-Ausstellenden, der unseren Vorstellungen entspricht. (Das Organisationskomitee muss den Ersatz befürworten.)

3.2 Nichterscheinen: Bei Nichterscheinen am Markttag ohne vorherige Stornierung entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben.

4. Standgestaltung und Verkauf

4.1 Verkaufswaren: Erlaubt ist der Verkauf von Waren, die mit Nadel und Faden bearbeitet werden können (Stoffe, Leinen, beschichtete Stoffe, Musseline, Sommerstoffe, Plotterfolien, Bügelbilder, Webbänder, Gurtbänder, Reißverschlüsse, Knöpfe, Fäden, Eigenproduktionen, Wolle, Strick-/Nähbücher und Schnittmuster).

4.2 Standvorgaben: Die dir zugewiesene Fläche von 12,25 m² darf nicht überschritten werden. Alle Tische müssen mit einem Tischtuch versehen werden, um ein einheitliches und schönes Erscheinungsbild zu gewährleisten.

4.3 Schneidetisch-Nutzung: Der bereitgestellte Schneidetisch muss zwingend mit einer grossen, schützenden Schneidematte benutzt werden, um Schäden zu vermeiden.

5. Rechtliche Anforderungen

5.1 Gewerbliche Voraussetzungen: Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich Gewerbeanmeldung, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen und allfälliger Bewilligungen.

5.2 Versicherung: Der Aussteller ist verpflichtet, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Veranstalter empfiehlt zudem den Abschluss einer Inventarversicherung für die Waren.

5.3 Produktsicherheit: Der Aussteller garantiert, dass alle angebotenen Waren den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und verkehrsfähig sind.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Haftung des Ausstellers: Der Aussteller haftet selbst für sämtliche Schäden, die er oder seine Mitarbeitenden verursachen, insbesondere auch für Beschädigungen der vom Veranstalter gestellten Infrastruktur (z.B. zerkratzter Schneidetisch).

6.2 Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schäden an der Ware oder den persönlichen Gegenständen des Ausstellers. Eine Bewachung der Stände ausserhalb der Marktzeiten erfolgt nicht.

6.3 Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht.

7. Verhaltensregeln und Hausrecht

7.1 Allgemeines Verhalten: Aussteller verpflichten sich zu einem respektvollen und kollegialen Umgang mit anderen Ausstellenden, Besuchenden und dem Veranstalter-Team.

7.2 Sauberkeit: Jeder Aussteller ist für die Sauberkeit seines Standbereichs verantwortlich und verpflichtet sich, diesen nach Marktende ordentlich zu hinterlassen und seinen Abfall mitzunehmen.

7.6 Rauchverbot: Im gesamten Veranstaltungsgebäude gilt Rauchverbot.

8. Logistik und Marktzeiten

8.1 Marktdauer: Die Öffnungszeiten für Besuchende sind von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

 

8.2 Aufbau: Der Aufbau der Stände ist ab 06:30 Uhr möglich. Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen dürfen zum Entladen vor das Gebäude fahren. Bitte bringe eigene Handwagen oder Transportmittel mit, da die Waren danach selbst zum Stand transportiert werden müssen.

8.3 Abbau: Der Abbau darf erst nach Beendigung der Marktzeit, also ab 16:00 Uhr, begonnen werden. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.

9. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter

Wird die Veranstaltung aufgrund von behördlicher Anordnung, Höherer Gewalt oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt, werden die bereits bezahlten Standgebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Datenschutz

10.1 Datenerhebung: Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Aussteller ausschliesslich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Pflichten.

10.2 Verwendungszweck: Die Daten werden verwendet für:

  • Kommunikation bezüglich der Veranstaltung

  • Nennung auf der Webseite des Veranstalters und zu Werbezwecken z.B. auf den Sozial Media Kanälen, Flyern und Plakaten.

  • Information über zukünftige Veranstaltungen (sofern zugestimmt)

10.3 Weitergabe: Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

10.4 Rechte: Aussteller haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen.

11. Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Marketing: Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für Marketingzwecke (Webseite, Social Media, Flyer) zu verwenden.

11.2 Widerspruch: Aussteller, die nicht fotografiert werden möchten, können dies dem Veranstalter im Vorfeld mitteilen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Aussteller findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.

13.2 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stans.

Mit der Anmeldung zum Stoff KREATIV Markt erkennst du diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

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